Die Verpackungssteuer: Auswirkungen für Bäcker

Die Verpackungssteuer ist ein Thema, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Angesichts der wachsenden Umweltprobleme und der steigenden Müllberge suchen Regierungen nach Möglichkeiten, den Einsatz von Einwegverpackungen zu reduzieren. In Deutschland haben viele Städte und Gemeinden, darunter Tübingen und Kostanz, begonnen, eine Verpackungssteuer einzuführen, um Unternehmen und Verbraucher zu einem nachhaltigeren Verhalten zu bewegen.

Tübingen war die erste Stadt in Deutschland mit Verpackungssteuer

In Tübingen wurde 2022 als erste Kommune in Deutschland eine Steuer auf Einwegverpackungen eingeführt. Seit dem beschäftigen sich nicht nur andere Städte mit dem Thema, sondern auch Gerichte. Denn To Go-Anbieter wie McDonalds klagten gegen die Steuer, sodass das Bundesverfassungsgericht Anfang 2025 ein grundsätzliches Urteil dazu veröffentlicht hat.

Diese Städte und Gemeine wollen auch eine Verpackungssteuer einführen

 

“Die Verpackungssteuer ist zulässig”

Hier gehts zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

 

In diesem Artikel erklären wir die Verpackungssteuer im Detail und zeigen anhand verschiedener Beispiele, wie sich die Steuer auf die Kosten für Produkte auswirken kann, und lassen Experten der Branche zu Wort kommen, die die Auswirkungen im Snack-Bereich erläutern.

Was ist die Verpackungssteuer?

Die Verpackungssteuer ist eine kommunale Abgabe, die auf bestimmte Einwegverpackungen erhoben wird. Ziel dieser Steuer ist es, den Verbrauch von Einwegverpackungen zu reduzieren und umweltfreundlichere Alternativen wie Mehrwegbehälter oder biologisch abbaubare Verpackungen zu fördern. Die Steuer wird in der Regel von Städten oder Gemeinden erhoben und betrifft vor allem Unternehmen, die Speisen oder Getränke in Einwegverpackungen verkaufen – darunter Cafés, Restaurants, Imbisse und auch Bäckereien.

Einwegverpackungen sind ein großes Umweltproblem. Sie machen einen erheblichen Anteil des Plastikmülls aus und belasten nicht nur die Natur, sondern auch die kommunalen Abfallsysteme. Durch die Einführung einer Steuer sollen Verbraucher dazu angeregt werden, eigene Mehrwegbehälter mitzubringen oder auf bestehende Mehrwegangebote zurückzugreifen, vor allem im Coffee-To-Go-Bereich. Unternehmen, die Snacks und Getränke zum Mitnehmen anbieten, sollen motiviert werden, auf nachhaltigere Verpackungslösungen umzusteigen. Insgesamt sollen Müllberge in Städten reduziert und Recyclingquoten erhöht werden.
Die Verpackungssteuer ist somit ein Instrument zur Förderung von Nachhaltigkeit und Umweltschutz - eigentlich eine gute Sache.

Wo fällt die Verpackungssteuer an?
Beispiel Tübingen

  • Einweggetränkeverpackung inklusive Deckel, die für den Gast vor Ort befüllt werden

    • Kaffee- oder Teegetränke

    • Softdrinks, Säfte

    • Shakes, Milchshakes

    • alkoholische Getränke

    Einweglebensmittelverpackungen für kalte Speisen, sofern sie mit Besteck und Dressing/Sauce abgegeben werden

    • Boxen für Salat mit Dressing und Besteck

    • Verpackungen für Kuchen- bzw. Tortenstücke mit Besteck

    • Obst- oder Joghurtbecher mit Besteck

    • Eisbecher, die nicht essbar sind

    Einweglebensmittelverpackungen für warme Speisen zum zeitnahen Verzehr innerhalb der Gemeinde, aber unterwegs

    • Bowls

    • Burger

    • warmer Zwiebelkuchen

    • Pommes, Wurst, Döner, Reis- oder Nudelgerichte

    • Pizza

    • Suppe

    Einwegtüten, -beutel, Einwickelpapier, Alufolie etc. für warme Speisen zum zeitnahen Verzehr innerhalb der Gemeinde, aber unterwegs

    • Papiertüten für z. B. Leberkäswecken, Schnitzelbrötchen

    • warmen Zwiebelkuchen, warme Pizzastücke

    • Wrapverpackungen

    Einweg-Hilfsmittel/Besteck (größer als 10 cm)

    • Messer, Gabel, Löffel als Set oder einzeln

    • Trinkhalme

    • Essstäbchen

    • Kaffee- bzw. Teelöffel

    • Dessertlöffel

    • Eislöffel

    Alle Angaben ohne Gewähr

    • Kleinstverpackungen bis zu einer Füllmenge von 25 gr. bzw. 25 mL (z. B. Ketchup-, Mayonnaise- und Zuckersachets)

    • Kleinbesteck bis zu einer Größe von 10 cm

    • Papierservietten

    • Eiswaffeln

    • Einwegverpackungen für mitgenommene Speisereste nach einem Cafébesuch

    • Speisen und Getränke, die an einem Drive-In-Schalter gekauft werden

    • Verpackungen von Speisen, die auf zeitlich begrenzten Märkten ausgegeben werden (max. zehn Tage pro Kalenderjahr, “Stadtfest”)

    • Getränkeverpackungen, die dem gesetzlichen Einwegpfand unterliegen

    • Unbelegte Brötchen, Brot und Kuchen, die vermutlich zuhause verzehrt werden

    Alle Angaben ohne Gewähr

Die Umsetzung der Verpackungssteuer ist kompliziert

Die genaue Ausgestaltung der Verpackungssteuer variiert je nach Stadt oder Gemeinde. In der Regel wird eine feste Abgabe pro Einwegverpackung erhoben. Diese kann zwischen 0,20 € und 0,50 € pro Stück liegen, abhängig von der Art der Verpackung (z.B. für Becher, Teller oder Burgerboxen). Die Steuer wird direkt vom Unternehmen getragen, das die Verpackung verwendet – also beispielsweise vom Bäcker oder Imbissbetreiber. Diese können aber 1:1 an die Kunden weitergegeben werden.

Betroffen sind alle Betriebe, die Speisen oder Getränke in Einwegverpackungen anbieten. Dazu gehören Bäckereien, die Coffee-To-Go-Becher oder Brötchentüten verwenden. Cafés und Restaurants, die Essen zum Mitnehmen in Plastik- oder Styroporbehältern verkaufen und auch Imbissbuden, die Pommes oder Döner in Einwegschalen anbieten.

Ausgenommen sind oft Verpackungen, die zwingend erforderlich sind (z. B. aus hygienischen Gründen), sowie biologisch abbaubare Materialien – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Ausgenommen sein können Kleinstverpackungen, z. B. Ketchup-, Mayonnaise- und Zuckersachets, Papierservietten, Eiswaffeln, Einwegverpackungen für mitgenommene Speisereste nach einem Restaurantbesuch, oder auch Getränkeverpackungen, die dem gesetzlichen Einwegpfand unterliegen.

Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher

Die Einführung der Verpackungssteuer stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Einerseits müssen sie entscheiden, ob sie die zusätzlichen Kosten selbst tragen oder an ihre Kunden weitergeben. Andererseits steigt der Druck, auf umweltfreundlichere Alternativen umzusteigen – was jedoch oft mit höheren Investitionen verbunden ist.

Für Verbraucher bedeutet dies in der Regel höhere Preise für Produkte, bei denen Einwegverpackungen verwendet werden. Gleichzeitig gibt es aber auch Anreize, eigene Behälter mitzubringen und so Geld zu sparen.

Besonders verwirrend wird die Kommunikation von Bäckerei zu Kunde, wenn die Bäckerei Filialen in unterschiedlichen Gemeinden betreibt. So kann in Gemeinde A Verpackungssteuer anfallen und die Preise sind für die Kunden letztendlich höher. In der Filiale in Gemeinde B, die nur wenige Hundert Meter weiter liegt, zahlt der Kunde die gleichen Preise wie vorher, kann also insgesamt günstiger einkaufen als mit Verpackungssteuer.

 

Eine Butterbrezel wird besteuert,
eine Bretzel ohne Butter nicht.

Bei der Butterbrezel wird angenommen, dass der Verbraucher sie sofort isst und die verwendete Verpackung unterwegs in einem öffentlichen Mülleimer wegwirft. Bei der klassischen Brezel wird angenommen, dass der Verbraucher sie mit nach Hause nimmt, mit Butter beschmiert und die verwendete Verpackung dann im Altpapier entsorgt.

 

Alternativen zur Vermeidung der Steuer

Um die zusätzlichen Kosten zu vermeiden, können Unternehmen und Verbraucher auf Alternativen setzen

Mehrwegsysteme für Kaffee einführen

Viele Städte bieten mittlerweile eigene Pfandsysteme für Mehrwegbecher an. Kunden zahlen einen kleinen Pfandbetrag (z. B. 1 €) für den Becher und können diesen später zurückgeben. Auch bundesweite Initiative haben sich etabliert und sorgen für ein städteübergreifendes Mehrweg-System. Aber auch Bäckereibetriebe mit vielen Filialen habe eigene Pfandsysteme eingerichtet, um ihren Kunden nachhaltigeren To-Go-Kaffee anzubieten und durch das Zurückbringen der Pfandbecher in die eigenen Filialen Anreize für Wieder-Käufer zu geben.

Biologisch abbaubare Materialien verwenden

Einige Städte befreien biologisch abbaubare Verpackungen von der Steuer – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. zertifizierte Kompostierbarkeit). Hier gilt es für Bäckereien beim Einkauf der Verpackungen besonders auf die Zusammensetzung zu achten. Beim klassischen To Go Becher für Kaffee haben Hersteller schon so weit getrickst, dass der Papieranteil am Becher erhöht wurde, sodass sich der Anteil der Kunststoffbeschichtung an der Innenseite, der das Durchweichen verhindert, im Verhältnis kleiner wird. Das bringt allerdings für die Verpackungssteuer keine Befreiung.

Wiederverwendbare Brotbeutel anbieten

In vielen Betrieben ist es bereits üblich, dass Kunden ihren eigene Beutel für Brot und Brötchen mitbringen. Auch dazu gibt es Mehrwegsysteme, die betriebsübergreifend verwendet werden können.

Kritik an der Verpackungssteuer

Trotz ihrer positiven Ziele gibt es auch Kritik an der Verpackungssteuer. Kleine Unternehmen wie Bäckereien fühlen sich oft stärker belastet als große Ketten, was zu einer Ungleichbehandlung führt. Zudem bringt die Erhebung der Steuer einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand mit sich, der für viele Betriebe eine zusätzliche Belastung darstellt. Kritiker bemängeln außerdem, dass die Steuer letztlich vor allem die Verbraucher trifft, insbesondere Menschen mit geringem Einkommen, die durch die höheren Kosten stärker belastet werden.

Dennoch bleibt festzuhalten, dass die Verpackungssteuer ein Schritt in Richtung eines nachhaltigeren Konsumverhaltens ist und dazu beiträgt, das Bewusstsein für Umweltprobleme zu schärfen.

“Verpackungssteuern gehören abgeschafft”

Hier gehts zum Beitrag des Zentralverbandes

Das sagen Experten

Fachanwalt Alexander Häcker

Das Urteil zur Verpackungssteuer schafft Klarheiten, wirft aber auch neue Fragen wie die nach der Widerspruchmöglichkeit auf. Antworten hat Rechtsanwalt Alexander Häcker.

Das ganze Interview bei der ABZ

Can Lewandowski | Recup

Wenn Wegwerfverpackungen mit einer Steuer belegt werden dürfen, hat das Auswirkungen auf Mehrwegkonzepte? Antworten hat Recup Geschäftsführer Can Lewandowski.

Das ganze Interview bei der ABZ

“Damit verdienen Stadt und Bäcker”

Die ABZ nimmt das Thema Verpackungssteuer auf und beleuchtet den Markt.
Hier zum kompletten Artikel

 

Nachhaltigkeit hat ihren Preis

Die Einführung der Verpackungssteuer zeigt deutlich: Nachhaltigkeit hat ihren Preis – sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher. Doch langfristig kann diese Maßnahme dazu beitragen, unseren Ressourcenverbrauch zu reduzieren und unsere Umwelt besser zu schützen. Für den Bäcker um die Ecke bedeutet dies zwar zunächst höhere Kosten und möglicherweise Anpassungen im Geschäftsmodell – doch gleichzeitig bietet sich auch die Chance, durch nachhaltige Alternativen neue Kunden zu gewinnen und sich positiv von der Konkurrenz abzuheben. Verbraucher wiederum haben es selbst in der Hand: Wer bereit ist, kleine Änderungen im Alltag vorzunehmen – etwa durch das Mitbringen eigener Behälter –, kann nicht nur Geld sparen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Bilder: Unsplash / WECARRY / dfv / ReCup

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